Mehrwertsteuer-Rückerstattung
Kunden mit Hauptwohnsitz in der Schweiz die in Deutschland einkaufen, haben die Möglichkeit der Mehrwertsteuer-Rückerstattung. Im Rahmen der Wertfreigrenze von Fr. 300.- sind Nahrungsmittel (ausg. alkoholische Getränke) für den privaten Verbrauch im eigenen Haushalt grundsätzlich abgabenfrei, sofern sie persönlich im Reisendenverkehr eingeführt werden. Für sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse (gem. Ziffer 2.) gelten indessen Höchstmengen. Darüber hinausgehende Mengen sind ungeachtet ihres Wertes immer abgabenpflichtig. Übersteigt im weiteren der Gesamtwert der mitgeführten Waren Fr. 300.-, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Die Freimengen und Freigrenzen werden nur einmal pro Person und Tag gewährt. | |

